FÖRDERUNGEN DER GEMEINDE

Fahrtechnikkurs

Jungbürgern wird bei Vorlage der Urkunde und des Einzahlungsbeleges des Fahrtechnikkurses ein Betrag von € 135,- überwiesen.

Fahrtkostenzuschuss

Für Studenten/Studentinnen mit ganzjährigem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet wird ein jährlicher Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 im Nachhinein gewährt. Bei Beantragung sind die Studiennachweise für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.

Heizungszuschuss

Pellets- Hackschnitzel- und Holzheizung in Verbindung mit einem Pufferspeicher: € 200,00
Anschluss an Fernwärme: € 7,00/kW

Photovoltaikanlagen

€ 100,00/kWp bis zu 5 kWp (Höchstbetrag € 500,00)

Schulveranstaltungen

Für Schulveranstaltungen wie Schikurs, Schwimmwoche etc. wird bei Vorlage der Einzahlungsbestätigung eine Förderung von € 100,00 pro Pflichtschüler ausbezahlt. Mindestdauer: 5 Nächte 

Sprunggeld

Es wird ein Betrag von € 1,45/Sprung für den Tierhalter gefördert.

Solaranlagen

€ 50,00/m² bis zu 15 m² Aperturfläche (Höchstbetrag € 750,00)

Thajabachdirndl

Pro Person werden € 100,- für Stoff gefördert.

Vatertierhaltung – Stierkauf

Der Ankauf eines Stieres wird mit 25 % des Ankaufpreises, jedoch mit max. € 581,38 gefördert.

Wohnbauförderung

Für jede neu errichtete Wohneinheit werden bei Ausstellung der Fertigstellungsmeldung € 1.000,- überwiesen.

Besamungszuschuss

Der Besamungszuschuss beträgt € 18,00 pro Erstbesamung.

 

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