AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Teufenbach-Katsch auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Teufenbach gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden  Sie hier: Amtssignatur der Gemeinde Teufenbach-Katsch.pdf

Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at  bzw.  https://pruefung.signatur.rtr.at 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:  
http.//www.signaturpruefung.gv.at  bzw.  https://pruefung.signatur.rtr.at 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Teufenbach-Katsch:
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Rechtsmitteleinbringung:
persönlich / postalisch (Original): Gemeinde Teufenbach-Katsch, Hauptstraße 7, 8833 Teufenbach-Katsch
Email:  gde@teufenbach-katsch.gv.at

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