Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis zum 27. Februar 2026 wieder im Gemeindeamt beantragt werden.
Zur Antragstellung benötigen Sie:
- Einkommensnachweis
- Nachweis der Heizkosten
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
Einpersonenhaushalte € 1.661,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Grenze um € 498,00
Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:
• Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
• Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
• Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
• Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.