VERORDNUNG DER BH MURAU - ABÄNDERUNG VON JAGDZEITEN IM JAGDBEZIRK MURAU

Veröffentlicht am: 14.04.2020
Aufgrund des § 49 Abs. 4 Stmk. Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23 i.d.g.F. wird seitens der BH Murau wie folgt verordnet:

Die Jagdzeiten für Schmaltiere und Schmalspießer werden aus Gründen der Wildstandsregulierung für das Jagdjahr 2020/21 wie folgt geändert:

Beginn der Jagdzeit: 15.04.2020
Ende der Jagdzeit: 31.12.2020
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